Abschluss von Verträgen (ausgenommen Bestandsverträge)

Kauf-, Miet- und Pachtverträge:

Wenn Sie von der Stadt Grundflächen ankaufen oder anmieten, Geschäftsräume mieten oder pachten wollen oder der Stadt ein Grundstück zum Kauf anbieten, richten Sie bitte ein formloses, gebühren- und stempelfreies Ansuchen an die Fachabteilung für Liegenschaftsverwaltung. Sollte es zu einer Einigung kommen, wird die Fachabteilung für Privatrechtsangelegenheiten um Erstellung des entsprechenden Vertrages ersucht. Diese wird sich mit Ihnen umgehend ins Einvernehmen setzen, um mit Ihnen die exakten Vertragsbedingungen zu besprechen.

Dienstbarkeitsverträge:

Wenn Sie die Einräumung von Rechten (zB Geh- und Fahrtrechte) über Grundstücke der Stadt benötigen, richten Sie bitte ein formloses, stempel- und gebührenfreies Ansuchen an die Fachabteilung für Privatrechtsangelegenheiten. Die Vorlage eines Lageplanes, in welchem das gewünschte Recht grafisch dargestellt ist, ist wünschenswert. Nach Überprüfung, ob Ihrem Wunsch entsprochen werden kann, erhalten Sie ehestens eine entsprechende schriftliche Benachrichtigung.

Zuständig