Leinen- und/oder Maulkorbpflicht

Hunde sollen allen Freude machen

Jeder Hundehalter soll Freude an seinem Hund haben, und jede ordentliche Hundehaltung beginnt beim Hundehalter. Mancher Mitmensch kann diese Gefühle zu Tieren nicht teilen und steht daher manchen tierischen Eigenschaften skeptisch gegenüber. Gegenseitiges Verständnis ist eine Grundvoraussetzung, damit das harmonische Zusammenleben von Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern in Steyr gewährleistet ist. Die meisten Probleme resultieren aus den Missverständnissen in der Kommunikation zwischen Hund und Mensch. Rücksicht auf Mitbürger, die sich durch freilaufende Hunde belästigt oder gefährdet fühlen, sollte zum Grundverständnis eines verantwortungsvollen Hundehalters gehören.

Aufgrund der Bestimmungen des OÖ Hundehaltegesetzes 2002 und der Verordnung der Stadt Steyr 2019 gelten in Steyr für das Mitführen von Hunden folgende Regelungen:

Leinen- und/oder Maulkorbpflicht Verordnung

Der Magistrat dankt allen rücksichtsvollen Hundehaltern für ihren Beitrag, Steyr sauber und sicher zu halten.

Natur- und Landschaftsschutzgebiet "Unterhimmler Au" in Steyr 

http://www.land-oberoesterreich.gv.at/95653.htm

Zuständig