Neuausstellung von Urkunden

Um Urkunden (zB Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, usw.) ausstellen zu können, müssen alle Daten vollständig im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) erfasst sein.
Deshalb ersuchen wir vorab um telefonische Kontaktaufnahme, damit wir dies mit Ihnen gemeinsam abklären können.
Wenn eine Nacherfassung durch ein anderes Standesamt als das Standesamt Steyr erforderlich ist, rechnen Sie bitte mit einer Wartezeit für die Erledigung von etwa 14 Tagen.
Sind alle Daten vollständig im Zentralen Personenstandsregister erfasst, können von jedem Standesamt neue Urkunden ausgestellt werden!