Bebauungs- und Flächenwidmungspläne im Verfahren

Bebauungs- und Flächenwidmungsplan-Entwürfe, die sich zur Zeit im Verfahren befinden:

Der Planentwurf kann beim Magistrat der Stadt Steyr eingesehen werden.
Für rechtliche Auskünfte steht Ihnen die Fachabteilung für Bau-, Anlagen- und Wasserrecht (Tel. 575/364) zur Verfügung.
Technische Fragen zum Planentwurf, insbesonders Fragen zu möglichen Auswirkungen der vorgesehenen Änderungen, können von der  Fachabteilung für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung (Tel. 575/264) beantwortet werden.
Bei persönlicher Vorsprache wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten.