Ausbildungskurse für Hundehalter

Wichtiger Hinweis:

Unter folgender Adresse können alle Sachkundekurse (auch Online-Kurse) abgerufen werden:
 http://www.land-oberoesterreich.gv.at/96769.htm 



1. Allgemeiner Sachkundenachweis
(OÖ Hundehaltegesetz 2002 OÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung)

Die Volkshochschule Steyr veranstaltet gemeinsam mit dem Veterinäramt Steyr und dem Kynologenverband (ÖKV) Hundekunde-Kurse, bei denen der im Hundehaltegesetz geforderte Sachkundenachweis erlangt werden kann.

Bei der Anmeldung eines Hundes ist eine Teilnahmebestätigung am allgemeinen Sachkundekurs erforderlich. Personen, die mit einem früher gehaltenen Hund nachweisbar eine Ausbildung und Prüfung (BGH1 und aufbauend) absolviert haben, müssen keinen allgemeinen Sachkundekurs belegen.

Der Kurs umfasst eine mindestens sechsstündige, theoretische Ausbildung durch einen Tierarzt und einen Hundeausbildner. Im Kurs werden die wichtigsten Kenntnisse für eine tierschutzgerechte Haltung von Hunden vermittelt, vor allem:

  • Allgemeines zur Gesundheit von Hunden
  • Wesen und Verhalten von Hunden
  • Kosten für Anschaffung und Haltung
  • Gesetzliche Regelungen über Hundehaltung

Referenten:

  • Dr. Christina Hebenstreit, Amtstierärztin
  • Dr. Leopold Pfeil, Fachtierarzt
  • Geprüfter Hundetrainer (ÖKV)

  • Der Kurs umfasst eine mindestens sechsstündige, theoretische Ausbildung……
  • Kursdauer: 6 Stunden – 2x 18.30 Uhr bis ca. 21.30 Uhr
  • Kursgebühr: € 72,00
  • Gruppengröße: 14 – 20 Personen

Anmeldungen werden ab sofort im Büro der Volkshochschule, Stelzhamerstraße 11,
Tel. 07252/98243-11 oder 12, Fax 07252/98243-30, e-mail: steyr@vhsooe.at entgegengenommen

Kurstermine werden auf Anfrage bekannt gegeben.

2. Erweiterter Sachkundenachweis:

Hundehalterinnen und Hundehalter eines auffälligen Hundes im Sinne des OÖ Hundehaltegesetzes 2002 haben bei der Anmeldung des Hundes den erweiterten Sachkundenachweis zu erbringen.

Auffällig ist ein Hund, bei dem aufgrund bestimmter Tatsachen von einem erhöhten Gefährdungspotential für Menschen und Tiere ausgegangen werden kann. Als auffällig gilt jedenfalls ein Hund, der einen Menschen oder ein Tier durch Biss schwer verletzt hat und der von der Behörde als auffälliger Hund eingestuft worden ist.

Der Nachweis für den Erwerb der erweiterten Sachkunde ist durch Absolvierung eines Ausbildungskurses und der dazu gehörenden erfolgreich abgelegten Prüfung zu erbringen. Anerkannt wird die Begleithundeprüfung BGH1 oder eine darauf aufbauende Ausbildung nach der Österreichischen Prüfungsordnung des Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV); die Begleithundeprüfung I BHI oder eine darauf aufbauende Ausbildung nach der Prüfungsordnung der Österreichischen Hundesport Union (ÖHU); eine Ausbildung zum Jagdhund nach der Prüfungsordnung des OÖ. Landesjagdverbandes für die „Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde in Oberösterreich“ oder den Leistungsprüfungen nach der Prüfungsordnung des Österreichischen Jagdgebrauchshundeverbandes (ÖJGV) sowie eine Ausbildung zum Blindenführhund im Sinne des Bundesbehindertengesetzes.

Die entsprechenden Ausbildungen und Prüfungen sind jeweils bei den Mitgliederorganisationen des ÖKV, der ÖHU, des OÖ Landesjagdverbandes bzw. des ÖJGV zu absolvieren, die auch mit den nach ihren Satzungen/Statuten einheitlich gestalteten Leistungsnachweisen die erfolgreich abgelegte Prüfung bestätigen.

Besonders zu beachten ist im Zusammenhang mit der Erbringung dieses erweiterten Sachkundenachweises, dass der entsprechende Ausbildungskurs immer mit dem jeweils „auffälligen Hund“ zu absolvieren ist.

In Steyr werden diese Kurse und Prüfungen durch folgende Organisationen angeboten und abgehalten:

  • SVÖ Steyr-Unterhimmel, OG 005,
    Kontakt: Obmann Jürgen Pichler, Tel. 0676/3253288
  • SVÖ Steyr-Gleink, OG 107,
    Kontakt: Obfrau Monika Geyer, Tel. 0650/3224151
  • ÖRV Steyr-St.Ulrich
    Kontakt: Obfrau Mag. Susanne Patscheider Tel 0676/5824479

Weitere Infos zum neuen Hundehaltegesetz im Internet unter das OÖ Hundehaltegesetz.

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