Hundeanmeldung und Kennzeichnung

An- und Abmeldung der Hunde erfolgt durch das:
Stadtservice Reithoffer,
Amtsgebäude Reithoffer, Pyrachstr. 7, Erdgeschoß
Tel. 07252/575-504
Parteienverkehrszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Die Verpflichtung des Hundehalters zur Anmeldung seines Hundes beim Stadtservice Reithoffer und die ständige Kennzeichnung seines Hundes mit einer Hundemarke und eines Mikrochip ist eine Maßnahme zur Tierseuchenbekämpfung und des Tierschutzes und damit zum Schutz von Mensch und Tier. Sie dient auch der Verhinderung der Ausbreitung der Tollwut (Wutkrankheit). Alle über 12 Wochen alten Hunde müssen innerhalb von 3 Tagen ab Übernahme beim Stadtservice der Hauptwohnsitz-Gemeinde angemeldet werden.

  • Lichtbildausweis des Hundehalters
  • Meldezettel des Hundehalters
  • Ausweis des Hundes (Impfpass oder EU-Heimtierausweis des Hundes)
  • Bestätigung über eine bestehende Hundehaftpflichtversicherung
  • Bestätigung des Sachkundenachweises oder Bestätigung über eine abgelegte Begleithunde (BGH) – Prüfung
  • Registrierungsbestätigung der Heimtierdatenbank
Die Vorschreibung der Hundeabgabe erfolgt durch die Fachabteilung für Steuerangelegenheiten mittels Bescheid (siehe Hundeabgabe).

Hunderatgeber Land OÖ: https://www2.land-oberoesterreich.gv.at/internetpub/InternetPubPublikationDetail.jsp?SessionID=SID-C7580A34-3F3AC197&xmlid=Seiten%2F95653.htm&pbNr=1161&dest=ooe)

OÖ Hundehaltegesetz: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/95653.htm 

Zuständig

Formulare