Europawahl 2024

Sonntag, 9. Juni 2024

Wahlzeit: 8 - 16 Uhr

Wichtige Hinweise!

Die Wahllokale für die Sprengel 84 und 86, Karl-Marx-Straße 15 befinden sich ab der kommenden Europawahl am 9. Juni 2024 in der Volksschule Ennsleite, Otto-Glöckel-Straße 6.
Im Kindergarten Karl-Marx-Straße 15 werden daher keine Wahllokale mehr eingerichtet sein.

Weiters informieren wir Sie darüber, dass bei weiteren Sprengeln in Steyr die Straßenzuteilungen geändert wurde.
Die Information in welchem Sprengel Sie wahlberechtigt sind, finden Sie auf den Hauskundmachungen und in der Wahlinformation, die per Post an sie versendet wird.

Ebenso können Sie im unten angefügten Wahlsprengelverzeichnis die Nummer Ihres Wahlsprengels entnehmen.


Zur Teilnahme an der Europawahl am 9. Juni 2024 sind Sie berechtigt, wenn Sie

  • österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger sind, am Stichtag (26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden und spätestens am Wahltag (also am 9. Juni 2024) 16 Jahre alt werden und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,

  • Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind mit Hauptwohnsitz am Stichtag (26. März 2024), von der Hauptwohnsitz-Gemeinde – auf entsprechendem Antrag – in die Europa-Wählerevidenz eingetragen worden sind und in ihrem Herkunftsmitgliedstaat aufgrund einer straf- oder zivilgerichtlichen Entscheidung ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben,

  • Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher sind, spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden und in das Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.


Wahlkarte/Briefwahl:

Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.

Beantragung:

Die Wahlkarte können Sie seit Ausschreibung der Europawahl (6. März 2024) bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind

  • mündlich (persönlich, nicht telefonisch):
    bis zum 2. Tag vor der Wahl, Freitag, 7. Juni 2024 12 Uhr

  • schriftlich
    bis zum 4. Tag vor der Wahl, Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragen oder

    bis zum 2. Tag vor der Wahl, Freitag, 7. Juni 2024 12 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist

Als Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen, Sie halten sich am Wahltag zufällig in der Gemeinde Ihrer Eintragung in die Wählerevidenz auf).

Benötigte Dokumente:

  • mündliche (persönliche) Beantragung:
    Glaubhaftmachung der Identität durch ein Dokument (Pass, Personalausweis oder Führerschein usw.)

  • schriftliche Beantragung:
    Glaubhaftmachung der Identität durch Angabe der Pass- oder Personalausweisnummer

    Wenn der Wahlkartenantrag mittels qualifizierter elektronischer Signatur oder wenn der Antrag mittels einer mit Antrags-Code der Gemeinde versehenen Anforderungskarte gestellt wurde, benötigen Sie keine weiteren Dokumente.

    Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (zB wegen Ortsabwesenheit, Aufenthalts im Ausland usw.) enthalten muss.

Wo  kann ich wählen?


Die Ausstellung der Wahlkarten beginnt ab ca. 3 Wochen vor dem Wahltermin.

Bitte beachten Sie:

  • Beantragen Sie rechtzeitig Ihre Wahlkarte bei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde!
  • Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
  • Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie ausschließlich bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 9. Juni 2024 Ihre Stimme abgeben.
  • Eine Beantragung der Wahlkarte ist keinesfalls beim Bundesministerium für Inneres möglich!
  • Duplikate für abhanden gekommene Wahlkarten dürfen von der Gemeinde keinesfalls ausgestellt werden.

Informationen für Menschen mit Beeinträchtigung

Für wahlberechtigte Frauen und Männer, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit der Beantragung einer automatischen Zusendung von Wahlkarten.

Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören, bitten wir um Kontaktaufnahme mit der FA für Statistik, Wahlen und Einwohnerwesen Tel.: +43 7252/575-231, E-Mail wahlen@steyr.gv.at.

Wahlkartenantrag online

Kundmachungen

Informationsblätter


Weitere Informationen zur Wahl

KONTAKT

Magistrat Steyr 
Statistik, Wahlen und Einwohnerwesen 
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4400 Steyr

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