Imkerinnen und Imker aufgepasst!

bienen 

Mit der Novelle der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung (BGBl. II Nr. 193/2015) kommen neue Verpflichtungen auf die Imker und Imkerinnen zu:

Wer ist meldepflichtig?

Jede Person bzw. jeder Betrieb, der bereits Bienen hält oder neu mit der Bienenhaltung beginnt, ist meldepflichtig (=Registrierpflicht ab einem Bienenvolk).

Was ist zu melden?

Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen der Registrierung des Imkerbetriebs und den dann folgenden halbjährlichen Meldungen.

  1. Stammdaten = Registrierung (ab 1. April 2016)
    a. (Name, Adresse Geburtsdatum, Kontaktdaten) des Imkers bzw. der Imkerin werden im VIS (Veterinärinformationssystem des Bundes) eingetragen.
    b. Der Imker bzw. die Imkerin gibt bekannt, ob künftige Meldungen über die Ortsgruppe oder von ihm bzw. ihr selbst im VIS erledigt werden.
  2. Laufende Meldepflicht (ab 1. Jänner 2017)
    a. Verortung der Bienenstände und halbjährliche Meldung der Stichtagserhebungen (Zahl der Bienenvölker). Die Eintragung erfolgt durch den Imker selbst im VIS oder über die Ortsgruppe.

Wie komme ich meiner Meldepflicht nach?

  1. "Alt-Imker" (die vor dem 1. April 2016 Bienen hielten)
    a. registrieren sich bis spätestens 30. Juni 2016 über die Ortsgruppe (Anzugeben ist, ob die laufenden Meldungen über die Ortsgruppe oder mittels Direkteintragung im VIS erfolgt) oder
    b. bis spätestens 31. Dezember 2016 direkt mittels Meldeformular bei der Bezirksverwaltungsbehörde, Magistrat Steyr, Dienstelle Veterinärangelegenheiten
  2. „Neuimker“ (die ab 1. April 2016 Ihre Tätigkeit aufnehmen)
    a. Meldung innerhalb von sieben Tagen über die Ortsgruppe (Anzugeben ist, ob die laufenden Meldungen über die Ortsgruppe oder mittels Direkteintragung im VIS erfolgt) oder
    b. innerhalb von sieben Tagen direkt mittels Meldeformular bei der Bezirksverwaltungsbehörde, Magistrat Steyr, Dienstelle Veterinärangelegenheiten
  3. Registrierte Imkereibetriebe (Betriebe, die bereits im VIS erfasst sind)
    a. Führen die laufenden Meldungen im VIS halbjährlich ab 2017 durch

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: https://vis.statistik.at/vis/bienen/meldepflichten
Unter dieser Seite finden Sie auch die nötigen Imkerregistrierungsformulare