Wahlen

AUSRICHTUNG VON WAHLEN, VOLKSBEGEHREN, VOLKSABSTIMMUNGEN und VOLKSBEFRAGUNGEN nach bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften (einschließlich der Herstellung der Hilfsmittel)

Zum Zwecke der Abhaltung von Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbefragungen ist die Stadt Steyr in 61 Wahlsprengel unterteilt. Ferner sind noch drei besondere Wahllokale (APE, APM und APT) und je nach Bedarf bis zu drei besondere Wahlbehörden (Besuch von bettlägerigen Personen am Wahltag) bei Wahlen im Einsatz.

Die Organisation und Durchführung von Nationalratswahlen, Bundespräsidentenwahlen, Wahlen zum Europäischen Parlament, Landtagswahlen, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen, von Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen sowie Bürgerrechten nach bundes- bzw. landesgesetzlichen Vorschriften wird von der Fachabteilung für Wahlen, Statistik und Einwohnerwesen vorgenommen.

Zusätzlich zu diesen vorgenannten Wahlen werden seitens der Fachabteilung noch bei einer Reihe kleinerer Wahlen (AK-Wahl, Feuerwehrwahlen, Wirtschaftskammerwahlen, ...) organisatorische Hilfestellung geleistet, bzw. auch behördliche Funktionen ausgeübt.

Zuständig