Dr.-Wilhelm-Groß-Stiftung

2024-46974
Dr.-Wilhelm-Groß-Stiftung im Studienjahr 2024/2025

Steyr, im Februar 2024

Ausschreibung einer Studienbeihilfe

Die Stadt Steyr vergibt aus den Erträgnissen, der von ihr verwalteten Dr.-Wilhelm-Groß-Stiftung, für das Studienjahr 2024/2025, eine Studienbeihilfe in Höhe von 2.000,00 Euro.

Diese wird in erster Linie Hochschüler:innen gewährt, die sich dem Studium der Mathematik an einer inländischen bzw. im EU-Raum befindlichen Universität widmen, in Steyr ihren Wohnsitz haben und eine soziale Bedürftigkeit gegeben ist. Bewirbt sich kein Mathematikstudent bzw. keine Mathematikstudentin, kann das Stipendium auch auf andere, die übrigen Kriterien (soziale Bedürftigkeit, Hauptwohnsitz in Steyr, guter Studienerfolg) erfüllenden Student:innen aufgeteilt werden.

Studierende, die sich um diese Studienbeihilfe bewerben, müssen ein formloses Ansuchen mit dem Betreff 

"Studienbeihilfe Dr.-Wilhelm-Groß-Stiftung"

bis spätestens 15. Oktober 2024 beim Magistrat Steyr via E-Mail (schule@steyr.gv.at) einbringen.


Dem Ansuchen ist eine Inskriptions-Bestätigung für das laufende Wintersemester beizufügen. Das Kriterium der sozialen Bedürftigkeit ist durch Vorlage eines Bescheides über die Zuerkennung einer Studienbeihilfe nach dem Studienförderungsgesetz 1992 zu belegen. Der gute Studienerfolg ist mittels Prüfungszeugnissen aus den letzten beiden abgelaufenen Semestern mit einer Gesamtbeurteilung auf mindestens „gut“ lautend nachzuweisen. Die Vergabe einer Studienbeihilfe aus der Dr.-Wilhelm-Groß-Stiftung ist daher an Studienanfänger nicht möglich.

Über die Vergabe der Studienbeihilfe aus der Dr.-Wilhelm-Groß-Stiftung entscheidet der Stadtsenat der Stadt Steyr als zuständiges Gremium.

 

Für die Dr.-Wilhelm-Groß-Stiftung

Ing. Markus Vogl
Bürgermeister der Stadt Steyr

Zuständig