Archivbenutzung

Wissenswertes

Der Leseraum mit Bücherregalen, Kopiergerät und PC.

Unser Leseraum

Ablauf des Archivbesuchs

Das Archiv kann jede:r ohne große bürokratische Hürden oder Formalitäten besuchen!

  1. Wir wären dennoch froh, wenn Sie uns ca. eine Woche vor Ihrem geplanten Besuch kontaktieren und uns Ihr Anliegen schildern.
  2. Dann haben wir genug Zeit, um Quellen zu Ihrem Anliegen herauszusuchen und für Sie bereitzustellen.
  3. Zur Einsichtnahme können Sie jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr vorbeikommen oder wir machen uns einen Termin aus.
  4. Die für Sie von uns herausgesuchten Quellen können Sie bei uns im Lesesaal einsehen. Dort stehen Bleistifte, Notizblöcke, Handschuhe, Lupen und andere Hilfsmittel zur Verfügung.
  5. Die Quellen dürfen Sie in der Regel (sofern datenschutzrechtlich nichts dagegen spricht) ohne Blitz abfotografieren. Es ist auch möglich Scans und Kopien zu Arbeitszwecken anzufertigen, wozu ein Gerät bereit steht.
  6. Sie können für Notizen gerne unseren PC im Leseraum benutzen oder Ihren eigenen Laptop mitbringen. Über unser kostenloses Gäste-WLAN haben Sie auch Internetzugang.
  7. Die Benutzung des Archivs bzw. der Besuch ist für alle kostenlos!


Verhaltensregeln im Archiv

Nur durch den schonenden Umgang mit den Archivalien kann sichergestellt werden, dass auch unsere nachfolgenden Generationen noch in den Genuss jahrhundertealter Original-Quellen kommen!

Bitte helfen Sie mit, unsere Kulturgüter zu bewahren:

  • Bringen Sie keine Lebensmittel und Getränke mit in den Leseraum.
  • Arbeiten Sie mit trockenen, sauberen Händen oder verwenden Sie Einweghandschuhe.
  • Objekte aus Metall und Glas dürfen nicht ohne Handschuhe berührt werden.
  • Behalten Sie die Reihenfolge der Schriftstücke unbedingt bei!
  • Notizen, Markierungen und Klebezettel auf Archivgut sind strengstens untersagt.
  • Stützen Sie sich nicht auf den Archivalien ab, verwenden Sie sie nicht als Schreibunterlage.
  • Verwenden Sie für Ihre Arbeitsnotizen nur weiche Bleistifte.
  • Geben Sie Schäden am Archivgut sofort bekannt.
  • Fotografieren Sie nie mit Blitz!

Bei wiederholten und/oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese Verhaltensregeln wird dem/der Benutzer*in die Benutzungserlaubnis für das Archiv entzogen.


Informationen zur Verwendung von Bildmaterial aus dem Stadtarchiv Steyr

Soweit Bildmaterial im Stadtarchiv vorhanden und erschlossen ist und sofern es der konservatorische Zustand erlaubt, stellen wir Ihnen digitale Reproduktionen unter folgenden Bedingungen zur Verfügung:

  • Die Bilder sind ausschließlich für die einmalige Verwendung freigegeben.
  • Jede Wiederverwendung ist genehmigungspflichtig.
  • Die Weitergabe des Bildmaterials an Dritte ist unzulässig.
  • Jede unerlaubte Kommerzialisierung von Bildmaterial aus dem Stadtarchiv ist unzulässig.
  • Das Stadtarchiv Steyr ist im Bildnachweis anzuführen.
  • Dem Stadtarchiv Steyr ist im Falle einer Publikation unaufgefordert ein Belegexemplar zu übermitteln.