Versicherungspflicht für Hunde

OÖ Hundehaltegesetz - Versicherungspflicht

Hundehaftpflichtversicherung
Eine sehr wichtige Bestimmung im Hundehaltegesetz fordert den Nachweis einer Haftpflichtversicherung für alle in Oberösterreich gehaltenen Hunde. Die Deckungssummer der Polizze hat mindestens 725.000,-- Euro  zu betragen. Die entsprechende Polizze oder eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens über eine bestehende Versicherung sind bei der Anmeldung vorzuweisen. Die Versicherungsdeckung kann auch auf Grund einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichartigen Versicherung gegeben sein; die Polizze soll entweder auf den Hundehalter selbst lauten und die geforderte Deckungssumme umfassen, andernfalls ist der Versicherungsschutz für den gemeldeten Hund durch eine Zusatzbestätigung der Versicherung zu garantieren.

Die Vorlage des Versicherungsnachweises kann persönlich im Veterinäramt Steyr, Amtsgebäude Reithoffer, Pyrachstr. 7, Erdgeschoß, erfolgen oder per Post oder Fax (07252/575-432) bzw. E-Mail (vet@steyr.gv.at) durchgeführt werden.

Weitere nicht verpflichtende Versicherungsmöglichkeiten für die Hundehaltung:

Krankenversicherung für Hunde:
Wenn Ihr Hund überraschend krank wird oder einen Unfall hat, erwarten Sie sich beste medizinische Behandlung für Ihren Liebling; die damit verbundenen tierärztlichen Behandlungskosten können durch den Abschluss einer speziellen Tierversicherung abgedeckt werden. Je nach Variante können auch die regelmäßigen Impfungen, Operationskosten, erforderliche Diätfuttermittel und ein Versicherungsschutz bei Tod des Tieres durch Krankheit oder Unfall mit eingeschlossen werden. Als Zusatzleistung können die Unterbringungskosten für den Hund bei Spitalsaufenthalt des Hundehalters oder die Versorgung des Hundes bei Tod des Versicherungsnehmers mitversichert werden. Der Deckungsumfang einer Tierversicherung kann bei besonders wertvollen Hunden durch eine Versicherung gegen Verlust oder Diebstahl des Hundes einschließlich der Abdeckung der Suchkosten und des Finderlohnes oder durch eine Lebensversicherung für Hunde mit Einschluss der Einäscherungs- und Bestattungskosten erweitert werden. Eine Hunde-Reiseversicherung mit Kostenersatz bei Erkrankungen des Hundes im Ausland, Rücktransport mit Tierrettung, Auslandshaftpflicht sowie einer Rechtsschutzleistung im Urlaubsland wird als Reisevorsorge angeboten. Ein Versicherungsfachmann kann Sie über die breite Palette der unterschiedlichsten Angebote ausführlich beraten und für Sie und Ihren Hund die optimale Variante zusammenstellen.

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