Chancengleichheit für Menschen mit Beeinträchtigungen - ChG

Die Antragsformulare für die Leistungen nach dem Chancengleichheitsgesetz (Behindertenhilfe) liegen bei den unten angeführten Mitarbeiterinnen bzw. in den Betreuungsorganisationen auf.
Die beizubringenden Unterlagen sind von Fall zu Fall unterschiedlich.

Weiterführende Informationen:

OESTERREICH.GV.AT - Behinderung

Menschen mit Beeinträchtigungen

Zuständig