Katastrophenschutz

Unter Katastrophenschutz versteht man die Vorbereitung und Durchführung von Schutz- und Hilfsmaßnahmen zur Katastrophenabwehr und -bekämpfung einschließlich der dafür erforderlichen personellen, sachlichen und organisatorischen Maßnahmen (vorbeugender und abwehrender Katastrophenschutz).

Im Oö. Katastrophenschutzgesetz werden die Organisation und Gewährleistung eines wirksamen Katastrophenschutzes auf Gemeinde-, Bezirks- und Landesebene geregelt.

Katastrophenschutzbehörde im Sinn dieses Gesetzes ist in Steyr grundsätzlich der Magistrat (welchem der Bürgermeister vorsteht). Nur wenn eine Katastrophe über das Gebiet von Steyr hinausgeht und der Katastrophenschutz im Rahmen des eigenen Wirkungsbereichs nicht mehr besorgt werden kann, ist die Landesregierung zuständig.

Eine der wesentlichen Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde ist die Erstellung von Katastrophenschutzplänen für ihren Zuständigkeitsbereich. Dabei hat Sie sich der öffentlichen Feuerwehren, des Oö. Landes-Feuerwehrverbandes und der Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes zu bedienen.

Im Katastrophenfall hat die Katastrophenschutzbehörde die notwendigen Maßnahmen der Katastrophenabwehr und -bekämpfung anzuordnen und zu koordinieren sowie die Organisation und den administrativen Ablauf dieser Maßnahmen sicherzustellen.

OÖ. Zivilschutzverband

Zuständig