Wohnungsausschuss

Vorberatung von Anträgen und Abgabe von Gutachten insbesonders in allen Angelegenheiten, die Wohnungen der Stadt Steyr oder der GWG der Stadt Steyr betreffen, sowie Weiterleitung an die zur endgültigen Beschlussfassung berufenen Organe. Vergabe der städtischen Wohnungen, der Wohnungen der GWG der Stadt Steyr, sowie derjenigen Wohnungen anderer Wohnbauträger, für die diese das Einweisungsrecht der Stadt Steyr übertragen haben.

Vorsitzende

Vorsitzende-Stv.

Mitglieder

Ersatzmitglieder