Verkehrstechnische Begutachtung von Bauansuchen

Verkehrstechnischen Begutachtungen von Bauansuchen werden nach der Oö. Bauordnung 1994, Oö. Bautechnikgesetz und Oö. Bautechnikverordnung bzw. nach den Bebauungsplänen der Stadt Steyr durchgeführt.

Beispielhaft zwei Punkte auf die sich eine verkehrstechnische Begutachtung bezieht:

  • Abstandsbestimmungen:
    Mindestabstände zu öffentlichen Verkehrsflächen bzw. zum Straßenrand werden mittels der OÖ Bauordnung bzw. den Bebauungsplänen geprüft bzw. vorgeschrieben. (Straßenfluchtlinie)
  • Anzahl der Abstellplätze:
    Die Oö. Bautechnikverordnung schreibt für bestimmte Gebäudearten (Wohnhaus, Geschäftsgebäude, Bürogebäude, ....) eine genaue Anzahl der Abstellplätze (KFZ und Fahrräder) vor.
    Darüber hinaus können im Bebauungsplan auch Lage und Größe der Abstellplätze bzw. Zu- und Abfahrten zu den Parkplätzen vorgeschrieben werden.

Zuständig

  • Froschauer Thomas, DI (Fachabteilungsleiter Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung. Baudirektor Stellvertreter)
  • Arthofer Kurt (FA für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung)