Verkehrs- und Mobilitätsausschuss

Vorberatung von Anträgen und Abgabe von Gutachten und Empfehlungen insbesonders in nachstehenden Angelegenheiten:

Verkehrsangelegenheiten, die dem eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zugeordnet werden, sowie solche Verkehrsangelegenheiten, die von der Straßenverkehrsordnung dem übertragenen Wirkungsbereich zugeordnet werden, soweit sie der Bürgermeister im Verordnungswege gem. § 50 Abs. 2 StS. 1992, dem zuständigen Mitglied übertragen hat. Ausgenommen davon sind Maßnahmen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind und keine Auswirkungen auf das übergeordnete Verkehrsgeschehen der Stadt Steyr haben. Vorschläge zur Koordination aller kommunalen Maßnahmen in Bezug auf die Verkehrsträger Fußwege, Fahrrad, öffentlicher Verkehr (innerstädtischer, regionaler und überregionaler), motorisierter Individualverkehr, gewerblicher Verkehr (Ziel- und Quellverkehr von und nach Steyr).

Vorsitzender

Vorsitzender-Stv.

Mitglieder

Ersatzmitglieder