Vereinbarung von Ratenzahlungen

Wenn Sie mit Ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stadt in Rückstand gelangen, wird dringend angeraten, mit der vorschreibenden Stelle bzw. für den Fall, dass bereits gerichtliche Maßnahmen anhängig sind, mit der Fachabteilung für Privatrechtsangelegenheiten, eine Vereinbarung zur Abstattung der Verbindlichkeiten in Raten zu treffen.

Zu diesem Zweck ist eine persönliche Vorsprache nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung notwendig. Zum Gespräch sind alle zur Beurteilung der Angelegenheit notwendigen Unterlagen vor allem ein aktueller Einkommensnachweise mitzubringen.

Zuständig