Umweltausschuss

Vorberatung von Anträgen und Abgabe von Gutachten insbesonders in nachstehenden Angelegenheiten:

Vermeidung von Lärmbelästigungen, Erhaltung bzw. Verbesserung der Luftqualität, Gewässerreinhaltung und Grundwasserschutz, Naturschutz, Abfallvermeidung, Abfalltrennung, Abfallsammlung, Energiesparmaßnahmen und alternative Energieformen (Förderungen); landschaftsgestaltende Maßnahmen, sofern diese nicht in die Zuständigkeit eines anderen Ausschusses fallen.

Vorsitzender

Vorsitzender-Stv.

Mitglieder

Ersatzmitglieder