Straßenmusiker

Wer darf spielen?
Musizieren dürfen in Steyr nur Einzelpersonen oder Gruppen von maximal fünf Personen. Straßenmusiker und -innen müssen mindestens 15 Jahre alt sein.

Wann darf gespielt werden?
Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 12 Uhr und von 15 bis 17 Uhr. Samstags von 10 bis 13 Uhr.

Abstand halten
Es gilt ein Mindestabstand von drei Metern von Hauseingängen und -einfahrten, Geschäftseingängen und -einfahrten (während der Geschäftszeiten) sowie von Passagen und gastgewerblich benutzten Straßenflächen.

Ort wechseln
Nach spätestens 30 Minuten müssen Straßenmusiker und -innen den Ort wechseln, der neue Spielort muss mindestens 100 Meter vom bisherigen entfernt sein und in einer neuen Zone (siehe letzte Seite) liegen.

Keine Verstärker
Verstärkeranlagen sind nicht erlaubt. Die Verwendung von Tonträger-Abspielgeräten und Trommeln darf nur zur unbedingt notwendigen Unterstützung der Straßenmusik erfolgen. Der ausschließliche Gebrauch von Trommeln ist nicht erlaubt.

Kein Entgelt
Für die Musikdarbietung darf kein Entgelt verlangt werden, erlaubt sind lediglich freiwillige Spenden. Aufgestellte Sammelbehältnisse dürfen den Fußgängerverkehr nicht behindern.

Platzkarten
Platzkarten sind in der Innenstadt Pflicht! In den Innenstadtzonen (siehe Plan) müssen sich Straßenmusiker und -innen vor ihrem Auftritt Platzkarten besorgen. Auch Gruppen benötigen diesen Nachweis. Die Karten sind nach Vorlage eines amtlichen Lichtbild-Ausweises (z. B. Führerschein, Personalausweis oder Reisepass) beim Stadtservice im Rathaus montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr sowie  dienstags und donnerstags von 13 bis 16 Uhr erhältlich. Pro Kalenderwoche werden maximal drei Karten ausgestellt. Die Platzkarten sind sichtbar mitzuführen oder vor Ort aufzulegen und auf Verlangen der Kontrolle auszuhändigen. Die Platzkarten sind nicht auf andere Personen übertragbar.

Platzkarten für die Innenstadtzonen
Magistrat Steyr, Stadtservice, Rathaus, Stadtplatz 27, 4400 Steyr
Öffnungszeiten: montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13 bis 16 Uhr

Regeln für Straßenmusik in Steyr (Informationsbroschüre zum Downloaden)

Zuständig