Stadtentwicklungskonzept

Jede Gemeinde hat entsprechend den Bestimmungen des Oberösterreichischen Raumordnungsgesetzes ein örtliches Entwicklungskonzept (Stadtentwicklungskonzept) aufzustellen. Dieses hat, ausgehend von den Ergebnissen der Bestandsaufnahme, unter Beachtung der Raumordnungsgrundsätze und Bedachtnahme auf überörtliche Planungen die langfristigen Entwicklungsziele aufeinander abgestimmt festzulegen. Das Stadtentwicklungskonzept hat die anzustrebende ökologische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung des Gemeindegebietes darzustellen und insbesondere zu enthalten:

  • den Schutz der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen sowie die Sicherung oder Wiederherstellung eines ausgewogenen Naturhaushaltes
  • die Sicherung oder Verbesserung der räumlichen Voraussetzungen für sozial gerechte Lebensverhältnisse und die kulturelle Entfaltung · die Sicherung oder Verbesserung einer Siedlungsstruktur, die mit der Bevölkerungsdichte eines Gebietes und seiner ökologischen und wirtschaftlichen Tragfähigkeit im Einklang steht
  • die Sicherung oder Verbesserung der räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Wirtschaft einschließlich der Rohstoffsicherung sowie die Sicherung der Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit notwendigen Gütern und Dienstleistungen, insbesondere in Krisenzeiten
  • die Sicherung oder Verbesserung der räumlichen Voraussetzung für eine existenz- und leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft, insbesondere die Verbesserung der Agrarstruktur
  • die sparsame Grundinanspruchnahme bei Nutzungen jeder Art sowie die bestmögliche Abstimmung der jeweiligen Widmungen;
  • die Vermeidung von landschaftsschädlichen Eingriffen, insbesondere die Schaffung oder Erweiterung von Baulandsplittern (Zersiedelung);
  • die Sicherung und Verbesserung einer funktionsfähigen Infrastruktur;
  • die Schaffung und Erhaltung von Freiflächen für Erholung und Tourismus;
  • die Erhaltung und Gestaltung des Stadt- und Ortsbildes einschließlich der Ortsentwicklung sowie die Erhaltung des typischen Orts- und Landschaftsbildes; unvermeidbare Eingriffe in die Landschaft sind durch entsprechende landschaftspflegerische Maßnahmen bestmöglich auszugleichen.

Die Aussagen des Stadtentwicklungskonzeptes bewegen sich auf einer generellen Zielebene, ohne konkrete Umsetzungsmaßnahmen und ohne einen Finanzbezug. Das Stadtentwicklungskonzept wäre sicher überfordert, wenn es auf sehr detaillierte oder auf Teilräume bezogene Lösungen abzielen würde. Dies ist vielmehr in den weiterführenden Sachprogrammen vorbehalten, wie z.B.: Gesamtverkehrskonzept, Hochwasserschutz, usw....

Zuständig

  • Froschauer Thomas, DI (Fachabteilungsleiter Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung. Baudirektor Stellvertreter)