Sozialhilfe Altenheime

Nach Zuerkennung eines Platzes in einem Alten- und Pflegeheim (Antragstellung in den Heimen)  übernimmt die Stadt Steyr die durch Pension und Pflegegeld nicht gedeckten Kosten der Heimunterbringung.

Die Sozialabteilung erlässt diesbezüglich einen Bescheid und   veranlasst bei der  jeweiligen pensionsauszahlenden Stelle eine teilweise Abtretung der Pension und des Pflegegeldes (in der Regel 80 %)

Zuständig