Schanigarten

Die Aufstellung von Schanigärten auf öffentlichen Verkehrsflächen bedarf der straßenpolizeilichen Genehmigung der Fachabteilung für Bezirksverwaltungsangelegenheiten (Hr. Horst Rumpelsberger) und der Grundeigentümerzustimmung durch die Fachabteilung für Liegenschaftsverwaltung (Hr. Johannes Resch).

Der Antrag mit sämtlichen Beilagen ist bei der Fachabteilung für Liegenschaftsverwaltung einzureichen. Ein gesonderter Antrag für die straßenpolizeiliche Bewilligung ist nicht erforderlich, da die Weiterleitung des Antrages an die Fachabteilung für Bezirksverwaltungsangelegenheiten amtswegig erfolgt. 

Im Altstadtbereich ist auf die Gestaltung des Schanigartens besondere Rücksicht zu nehmen. Empfohlen wird rechtzeitig das Einvernehmen mit der Fachabteilung für Altstadterhaltung (Hr. Ing. Thomas Bodory) herzustellen.

Mitzubringen:

  • ausgefülltes Formular
  • planliche Darstellung (Lageplan, Möblierungsplan)
  • entsprechendes Prospektmaterial oder Fotos betreffend Schirme, Möblierung, Schankeinrichtung etc.

Gebühr:
14,30 Euro Eingabegebühr für Ansuchen und 35,80 Euro Verwaltungsabgabe für die Bewilligung.


Zuständig