Schadensfälle

Sie haben einen Schaden verursacht:

Wenn Sie einen Schaden an städtischem Besitz oder öffentlichem Gut verursachen, schreibt Ihnen der Magistrat Steyr den aufgelaufenen Schadensbetrag zur Zahlung vor. Dies gilt auch für den Fall, dass die Verrechnung des Schadensfalles mit einer Haftpflichtversicherung erfolgen könnte. In diesen Fällen verständigt der Magistrat zunächst den Schädiger, um bei Kfz-Haftpflichtversicherungen eine Maluseinstufung zu vermeiden. Sollte jedoch keine Zahlung erfolgen, wird die Verrechnung mit der Haftpflichtversicherung vorgenommen.

Zuständig: Frau Steger

Sie sind zu Schaden gekommen:

Sollten Sie jedoch zu Schaden kommen und hiefür die Stadt haftbar sein, ersuchen wir Sie Ihre Forderung der Fachabteilung für Privatrechtsangelegenheiten bekanntzugeben. Zur Vereinfachung der Bearbeitung ist die Bezeichnung der genauen Unfallstelle und des Zeitpunktes des Vorfalles zweckmäßig. Ihr Forderungsschreiben wird mit einer entsprechenden Stellungnahme an die zuständige Haftpflichtversicherung weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass bei mangelnder Eis- und Schneefreimachung während der Wintermonate auch auf öffentlichen Flächen in erster Linie der jeweils angrenzende Hauseigentümer für Schadensfälle haftet. Forderungen aus diesem Titel sind daher an die betreffenden Liegenschaftseigentümer zu richten.

Zuständig: Frau Mag. Fuchs-Döberl Lisa

Zuständig