Neue Verordnung für Bürgerinnen- und Bürgerfragestunde

11.12.2023

Vereinfachungen im Text und Konkretisierung beschlossen

Der Stadtsenat beantragt beim Gemeinderat, eine neue Verordnung über die Durchführung einer Bürgerinnen- und Bürgerfragestunde zu erlassen. Bisherige Erfahrungen mit der Bürger:innenfragestunde haben es notwendig gemacht, die Regelungen zu adaptieren. Die Fragestunde findet wie gehabt vor Beginn einer Gemeinderatssitzung statt, alle Einwohner:innen der Stadt sind berechtigt, dreimal im Jahr dem Bürgermeister, einem Mitglied des Stadtsenats oder einer Fraktion des Gemeinderates eine Frage zu stellen. Das Thema der Frage muss in den eigenen Wirkungsbereich der Stadt fallen. Neu ist, dass eine wiederholte Fragestellung nicht zulässig ist, wenn sich der Sachverhalt nicht ändert.