Natur- und Landschaftsschutz

Die Zielsetzungen des Naturschutzes sind umfangreich. Es soll in erster Linie die heimische Natur und Landschaft erhalten, gestaltet und gepflegt werden.

Durch das Oö. Naturschutzgesetz 2001 sollte insbesondere geschützt werden (genauer Wortlaut des Gesetzes):

  1. das ungestörte Wirkungsgefüge des Naturhaushaltes, also der Ablauf natürlicher Entwicklungen
  2. der Artenreichtum der heimischen Pflanzen-, Pilz- und Tierwelt (Artenschutz) sowie deren natürliche Lebensräume und Lebensgrundlagen (Biotopschutz)
  3. die Vielfalt, Eigenart, Schönheit und der Erholungswert der Landschaft
  4. Mineralien und Fossilien
  5. Naturhöhlen und deren Besucher

Es gibt im Stadtgebiet von Steyr zwei verordnete Naturschutzgebiete:

Es gibt im Stadtgebiet von Steyr ein Europaschutzgebiet, drei verordnete Naturschutzgebiete, ein Landschaftsschutzgebiet und 12 Naturdenkmale (siehe auch in der DORIS interMAP unter KARTEN/ Natur-GENESYS, wo die Positionen aller Schutzgebiete und Naturdenkmale genau ersichtlich sind bzw. Informationen dazu abrufbar sind).

Das Europaschutzgebiet mit dem Namen „Unteres Steyr- u. Ennstal“ erstreckt sich auf Steyrer Stadtgebiet von der Kruglwehr an der Steyr durchgehend über die Innenstadt bis zum Rohrsteg an der Enns. Dabei bieten unterschiedliche Zonierungen auch unterschiedliche Biotope und somit Schutzgüter, wie etwa den kleinen Auwald am Ennsknie vis a vis der Ramingbachmündung. In dieses Europaschutzgebiet sind u. a. die beiden nah aneinander gelegenen Naturschutzgebiete in der Unterhimmler Au integriert, nämlich jene mit dem Namen „Untere Steyr“ und „Unterhimmler Au“, die nicht nur wie etwa im EU-Schutzgebiet nur Schutzgüter ausweisen, sondern darüber hinaus auch Einschränkungen beim Besucherverhalten vorsehen.

Ein drittes Naturschutzgebiet ist im Norden der Stadt am Uferhang des Ennsstausees mit dem Namen „Staninger Leiten“ verordnet. Ebenso wurde ein den Naturschutzgebieten in der Unterhimmler Au begleitender Landschaftsstreifen und auch Teile des Steyrflusses als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, um die Schönheit der ungetrübten Land- und Flusslandschaft zu erhalten. In einem Landschaftsschutzgebiet sind besondere Auflagen bei Bewilligungen aller Art vorgesehen.

Bei den Naturdenkmalen handelt es sich in Steyr ausschließlich um Bäume mit besonderer und seltener Ausprägung. (z.B. Bergschulkastanie, Buche vis á vis des Finanzamtes, Trauerweiden im Wehrgraben) 

Zudem sind innerhalb einer 50m-Zone beiderseits von Flüssen und Bächen bauliche Maßnahmen nur im Einverständnis mit dem Naturschutzbeauftragten der Stadt Steyr möglich. Eine sehr wesentliche Unterstützung zur Bewertung von erhaltenswerten Biotopflächen der Stadt Steyr bildet die Biotopkartierung, die eine flächen-deckende Naturbestandsaufnahme des Stadtgebietes darstellt und eine wesentliche Grundlage für Maßnahmen im Bereich der Naturraumplanung der Stadt Steyr darstellt.

Naturschutzrechtliche Bewilligungen von baulichen Anlagen:

Die Errichtung von baulichen Anlagen ist unter bestimmten Voraussetzungen naturschutzrechtlich bewilligungspflichtig (z.B. im Grünland und in manchen Bereichen innerhalb einer 50 m Zone zur Enns, der Steyr und der Zubringerbäche).

Beizubringen: Antrag (formlos) mit Projektsunterlagen

Siehe auch:

LAND OÖ - Umwelt & Natur


Zuständig