Namensänderungen

Aufgrund der OÖ. BVB-Übertragungsverordnung Steyr/Steyr-Land (LGBl. 6/2019) ist die behördliche Zuständigkeit im Namensänderungsgesetz ab 01. Feber 2019 von der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land auf den Bürgermeister der Statutarstadt Steyr übertragen worden. Dies bedeutet, dass auch Bürger und Bürgerinnen aus dem Verwaltungsbezirk Steyr-Land einen Antrag auf Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz beim Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Bezirksverwaltungsangelegenheiten, im Amtsgebäude Reithoffer, stellen müssen.

Will man seinen derzeitigen Vor- oder Familiennamen ändern, ist eine behördliche Namensänderung zu beantragen. Sind bestimmte Gründe für die Namensänderung vorhanden, die gleichzeitig im Namensänderungsgesetz enthalten sind, kann dieses Verfahren mit einer Gebühr von lediglich 14,30 Euro durchgeführt werden.

Solche Gründe sind z.B.: Der Name ist lächerlich oder anstößig, schwer zu schreiben oder zu sprechen oder ausländischer Herkunft, der Name wurde im guten Glauben oder früher zu Recht geführt, der Name stimmt mit den Daten einer anderen Person derart überein, dass es zu Verwechslungen kommen kann, oder man wünscht den Familiennamen der Person, welcher die Obsorge zukommt oder um Nachteile in wirtschaftlicher Hinsicht abzuwenden.

Bei sonstigen Gründen fallen für eine behördliche Namensänderung Gebühren in der Höhe von  mindestens 563,80 Euro an (abhängig von der Anzahl der Beilagen).

Beilagen: Sämtliche persönliche Dokumente wie zum Beispiel Geburtsurkunde, Meldezettel, Staatsbürgerschaftnachweis, Heiratsurkunde, Vaterschaftsanerkenntnis bei unehel. Kindern, Scheidungsurteil(e)

HELP.GV - Namensaenderung

Zuständig

  • Flick Julia (Bezirksverwaltung und Katastrophenschutz)