Lustbarkeitsabgabe für Schülerbälle

Fachabteilung für Steuerangelegenheiten
Stadtplatz 27, 2. Stock, Zi. 207
Tel. 07252/575-226
FAX: 07252/575-409
E-Mail: steuern@steyr.gv.at

Allgemein

Der Lustbarkeitsabgabe unterliegen alle im Stadtgebiet durchgeführten öffentlichen Veranstaltungen, sofern für den Besuch ein Eintrittsgeld zu entrichten ist. 

Höhe der Abgabe

Die Lustbarkeitsabgabe ist für jede Veranstaltung gesondert zu berechnen und wird als Steuer vom Eintrittsgeld erhoben, wenn für den Besuch der Veranstaltung ein Eintrittsgeld zu entrichten ist.

Zum Eintrittsgeld zählen:

a) der tatsächliche Preis der Eintrittskarte;
b) andere der Höhe nach von vornherein festgelegte Entgelte;
c) Geldleistungen, die für den Besuch der Veranstaltung freiwillig erbracht werden (z.B. Spenden).

Das Ausmaß der Lustbarkeitsabgabe aufgrund von Eintrittsgeldern für Schülerbälle beträgt 11% des Brutto- Eintrittsgeldes bzw. 9,9% des Netto-Eintrittsgeldes.

Entstehen und Fälligkeit der Abgabenschuld

Die Lustbarkeitsabgabe wird nach Preis und Zahl der ausgegebenen Eintrittskarten berechnet. Unentgeltlich ausgegebene Karten bleiben auf Antrag unberücksichtigt, wenn sie als solche kenntlich gemacht sind.

Über die ausgegebenen Karten hat der Veranstalter einen fortlaufenden Nachweis zu führen, der zusammen mit den nicht ausgegebenen Karten für die erforderliche Abrechnung binnen einer Woche nach Durchführung der Veranstaltung der Abgabenbehörde vorzulegen ist.

Mit der Abrechnung stellt die Abgabenbehörde die Abgabenhöhe fest und teilt sie dem Abgabenschuldner mit Bescheid mit.

Die Abgabenschuld ist einen Monat nach Zustellung des Abgabenbescheides zur Zahlung fällig und zu entrichten.

Abgabenkontrolle

Kontrollen erfolgen gemäß § 144 der Bundesabgabenordnung:

  1. Für Zwecke der Abgabenerhebung kann die Abgabenbehörde bei Personen, die nach abgabenrechtlichen Vorschriften Bücher oder Aufzeichnungen zu führen haben, Nachschau halten. Nachschau kann auch bei einer anderen Person gehalten werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass gegen diese Person ein Abgabenanspruch gegeben ist, der auf andere Weise nicht festgestellt werden kann.
  2. In Ausübung der Nachschau (Abs. 1) dürfen Organe der Abgabenbehörde Gebäude, Grundstücke und Betriebe betreten und besichtigen, die Vorlage der nach den Abgabenvorschriften zu führenden Bücher und Aufzeichnungen sowie sonstiger für die Abgabenerhebung maßgeblicher Unterlagen verlangen und in diese Einsicht nehmen.

Vorgehensweise von der Veranstaltungsanmeldung bis zur Abrechnung

Anmeldung

Beantragung einer Durchführungsbewilligung (Veranstaltungsbewilligung) im GB IV, Bezirksverwaltungsangelegenheiten, Amtsgebäude Reithoffer, Pyrachstr. 7, 2. Stock.

Das Anmeldeformular für die Lustbarkeitsabgabe ist bei der Fachabteilung für Steuerangelegenheiten, Rathaus, Stadtplatz 27, Zimmer 207, erhältlich und vom Veranstalter auszufüllen.

Die vom Veranstalter aufgelegten Eintrittskarten sowie Ehrenkarten, Freikarten u. dgl. sind bei der Anmeldung bzw. vor der Veranstaltung zwecks Perforierung mitzubringen.

Eintrittskarten

Jede Karte muss mit einer Preisangabe versehen sein.

Es sind nur bis zu zwei Preisangaben auf einer Eintrittskarte (Vorverkauf und Abendkasse) zulässig.

Auf der Eintrittskarte muss der Veranstalter, die Art der Lustbarkeit, der Zeitpunkt und der Ort der Veranstaltung angeführt sein.

Ehrenkarten

Diese müssen als solche gekennzeichnet sein und maximal 1 Person den Zutritt zu der jeweiligen Veranstaltung ermöglichen.

Bei Ehrenkarten mit Spendenannahme (Beilage eines Erlagscheines bei Aussendung der Ehrenkarte) Eröffnung eines Bankkontos durch den Veranstalter. Auf dieses Konto dürfen nur Erlöse aus den Ehrenkarten eingezahlt werden. Erlöse aus einer Tombola, aus den normalen Eintrittskarten oder sonstige mit der Veranstaltung zusammenhängende Einzahlungen sind nicht auf diesem Konto zur Einzahlung zu bringen, da ansonsten die Abrechnung der Ehrenkarten durch die Fachabteilung f. Steuerangelegenheiten zu ungunsten des Steuerpflichtigen durchgeführt werden muss. (Zur Abrechnung kommen alle angeführten Einzahlungen.)

Freikarten

Diese Karten müssen als solche gekennzeichnet sein. Pro Veranstaltung können bis zu 100 Freikarten aufgelegt werden.

Abrechnung der Veranstaltung

Diese hat im Zeitraum von 7 Tagen nach Durchführung der Veranstaltung zu erfolgen.

Erforderlich sind:

  1. Die genauen Angaben der im Vorverkauf und an der Abendkasse abgegebenen Karten. 
  2. Die nicht verkauften Karten (aus Vorverkauf und Abendkasse). Diese sind abgezählt zur Abrechnung mitzubringen.
  3. Der Kontoauszug (Erlös aus Ehrenkarten) ist bei der Abrechnung der Fachabteilung f. Steuerangelegenheiten vorzulegen.

Weitere Informationen

Formular Anmeldung Lustbarkeitsabgabe – Veranstaltungen

Oö. Lustbarkeitsabgabegesetz 2015

Finanzausgleichsgesetz 2024

Land Oberösterreich – Informationen zur Lustbarkeitsabgabe

Lustbarkeitsabgabeordnung der Stadt Steyr



Zuständig