Lustbarkeitsabgabe - Schülerbälle

Vorgangsweise von der Veranstaltungsanmeldung bis zur Abrechnung

1) Anmeldung

a) Beantragung einer Durchführungsbewilligung (Veranstaltungsbewilligung) im GB IV, Bezirksverwaltungsangelegenheiten, Amtsgebäude Reithoffer, Pyrachstr. 7, 2. Stock.
b) Das Anmeldeformular für die Lustbarkeitsabgabe ist bei der Fachabteilung f. Steuerangelegenheiten, Rathaus, Stadtplatz 27, Zimmer 204, erhältlich und vom Veranstalter auszufüllen.
c) Die vom Veranstalter aufgelegten Eintrittskarten sowie Ehrenkarten, Freikarten u. dgl. sind bei der Anmeldung zwecks Perforierung mitzubringen.

2) Eintrittskarten
a) Jede Karte muss mit einer Preisangabe versehen sein.
b) Es sind nur bis zu zwei Preisangaben auf einer Eintrittskarte (Vorverkauf und Abendkasse) zulässig.
c) Auf der Eintrittskarte muss der Veranstalter, die Art der Lustbarkeit, der Zeitpunkt und der Ort der Veranstaltung angeführt sein.

3) Ehrenkarten
a) Diese müssen als solche gekennzeichnet sein und maximal zwei Personen den Zutritt zu der jeweiligen Veranstaltung ermöglichen.
b) Ehrenkarten mit Spendenannahme (Beilage eines Erlagscheines bei Aussendung der Ehrenkarte) Eröffnung eines Bankkontos durch den Veranstalter. Auf dieses Konto dürfen nur Erlöse aus den Ehrenkarten eingezahlt werden. Erlöse aus einer Tombola, aus den normalen Eintrittskarten oder sonstige mit der Veranstaltung zusammenhängende Einzahlungen sind nicht auf diesem Konto zur Einzahlung zu bringen, da ansonsten die Abrechnung der Ehrenkarten durch die Fachabteilung f. Steuerangelegenheiten zu ungunsten des Steuerpflichtigen durchgeführt werden muss. (Zur Abrechnung kommen alle angeführten Einzahlungen.)

4) Freikarten
Diese Karten müssen als solche gekennzeichnet sein. Pro Veranstaltung können bis zu 100 Freikarten aufgelegt werden.

5) Abrechnung der Veranstaltung
Diese hat im Zeitraum von 7 Tagen nach Durchführung der Veranstaltung zu erfolgen.
Erforderlich sind:
a) die genauen Angaben der im Vorverkauf und an der Abendkasse abgegebenen Karten,
b) die nicht verkauften Karten (aus Vorverkauf und Abendkasse). Diese sind abgezählt zur Abrechnung mitzubringen.
c) Der Kontoauszug (Erlös aus Ehrenkarten) ist bei der Abrechnung der Fachabteilung f. Steuerangelegenheiten vorzulegen.

Formulare
Lustbarkeitsabgabe - Anmeldung - Veranstaltungen        

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