Lichtmastwerbetafel / Firmenhinweisschilder

Die Anbringung von Lichtmastwerbetafeln auf öffentlichen Verkehrsflächen bedarf der straßenpolizeilichen Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde (Hr. Horst Rumpelsberger) und einer Grundeigentümerzustimmung (privatrechtliche Bewilligung) durch die Fachabteilung für Liegenschaftsverwaltung (Hr. Johannes Resch).

Der Antrag mit sämtlichen Beilagen ist bei der Fachabteilung für Liegenschaftsverwaltung einzureichen. Ein gesonderter Antrag für die straßenpolizeiliche Bewilligung ist nicht erforderlich, da die Weiterleitung des Antrages an die Fachabteilung für Bezirksverwaltungsangelegenheiten amtswegig erfolgt.

Bei der Anbringung von Lichtmastwerbetafeln ist besonders zu beachten, dass diese vor allem in Kreuzungsbereichen nicht sichtbehindernd angebracht werden. Dies wird im Regelfall im Rahmen der straßenpolizeilichen Bewilligung abgeklärt, kann jedoch bereits im Vorfeld durch Kontaktaufnahme mit der Liegenschaftsverwaltung (sh. unten) abgeklärt werden. Hilfreich zu dieser Abklärung sind auf jeden Fall Fotos der gewünschten Standorte (vorzüglich in digitaler Form). Es ist zu beachten, dass pro Lichtmast nicht mehr als 3 Tafeln im Format 115 x 25 cm angebracht werden können (bzw. 6 bei deckungsgleicher Montage – Windangriffsfläche!). Weiters ist zu beachten, dass Werbetafeln in Verbindung mit Verkehrszeichen nicht zulässig sind, da die Verkehrszeichen dadurch juristisch außer Kraft gesetzt werden. Genauere Informationen erhalten Sie in der Liegenschaftsverwaltung.

Formulare für gegenständliches Ansuchen sind im Downloadbereich der Homepage  www.steyr.at/e-gov (Gewerbe / Ansuchen um Anbringung von Lichtmastwerbetafeln bzw. Standrohren für Werbetafeln) entweder als Onlineformular oder als PDF erhältlich. Auf Wunsch können derartige Formulare natürlich auch gefaxt oder persönlich in der Liegenschaftsverwaltung abgeholt werden.

Gebühr:
Seitens der Liegenschaftsverwaltung werden pro Tafel und Jahr derzeit € 55,40 (Stand: 2016) gemäß Tarifordnung der Stadt Steyr zur Vorschreibung gebracht.

Gebühr für straßenpolizeiliche Bewilligung (einmalig):
€ 14,30 Stempelgebühr
€ 35,80 Verwaltungsabgabe pro Tafel

Zuständig