Jagdrecht

Wer die Jagd ausübt, hat eine auf seinen Namen lautende gültige OÖ. Jagdkarte mit Lichtbild oder eine Jagdgastkarte bei sich zu führen.

Mit der OÖ. Jagdgesetz-Novelle 2012 wurde die Behördenzuständigkeit für die Ausstellung der Jagdkarte und Jagdgastkarte dahingehend geändert, dass diese mit Wirkung vom 1.1.2013 vom OÖ. Landesjagdverband (Tel. Nr. 07224/20083, E-mail: office@ooeljv.at) vorgenommen wird.