Hochwasserschutz

Die Stadt Steyr gewährt Hauseigentümern bzw. Mietern in Steyr von Bauten, welche im Hochwasserabflussbereich der öffentlichen Gewässer situiert sind, einen Zuschuss für Hochwasserschutz.

Ein Antrag mit Kostenvoranschlägen bzw. Rechnungen über die Hochwasserschutzbauten ist bei der FA für Bau-, Anlagen- und Wasserrecht, Dienststelle Anlagen- und Wasserrecht einzubringen.

siehe auch: Hochwasserschutzmassnahmen - Richtlinien für die Förderung

Schutzsysteme - Firmenaufstellung

HELP.GV - Katastrophenhilfe

Zuständig