Gestaltung des öffentlichen Raumes (Straßen und Plätze)

Der öffentliche Raum, insbesondere die Rückgewinnung des öffentlichen Raumes soll nicht nur den Fußgängern und Radfahrern dienen, sondern auch in gestalterischer Hinsicht ein Anliegen sein. Das Erlebnis einer städtischen Umwelt trägt wesentlich zum Qualitätsgefühl der Bewohner und Besucher der Stadt Steyr bei.

Dazu gehören:

  • Gestaltung des öffentlichen Raumes (verkehrsberuhigte Zonen) nach lokalen Gegebenheiten in sparsamer Ausführung (keine Übermöblierung).
  • Historische Plätze und Straßen, die nach einem Konzept autofrei bzw. verkehrsberuhigt gemacht werden, sollten nach Möglichkeit zurückhaltend gestaltet werden.
  • Hauptstraßen sind durch Überlagerung der vielfältigen Nutzungsansprüche vergleichsweise schwer zu gestalten; die Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. Baumpflanzungen) legen den Schwerpunkt auf Verbesserung des Lärmschutzes und kleinräumige Baumaßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit (z.B. Querungs-möglichkeiten und Gehsteigvorziehungen).
  • Großflächige Kfz-Abstellplätze sollen begrünt werden.
  • Hauptstraßen sollen künftig mehr auf das Umfeld (Bebauung, Nutzung)
    Rücksicht nehmen und verstärkt in Landschafts- und Grünstrukturen eingebunden werden. Der Lärmschutz entlang der Hauptstraßen soll unter Beachtung gestalterischer Aspekte verbessert werden.
  • In die Gestaltung sind auch die Anlagen und Betriebsmittel des öffentlichen Verkehrs (Bus) einzubeziehen.

Zuständig

  • Froschauer Thomas, DI (Fachabteilungsleiter Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung. Baudirektor Stellvertreter)
  • Arthofer Kurt (FA für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung)