Gemeindeabgaben – elektronische Zustellung

Fachabteilung für Steuerangelegenheiten
 Stadtplatz 27, 2. Stock, Zi. 211
 Tel. 07252/575-252, -228, -209
 E-Mail: steuern@steyr.gv.at

Elektronische Zustellung von Gemeindevorschreibungen

Der Magistrat der Stadt Steyr ist als moderner Dienstleistungsbetrieb stets darum bemüht, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und noch bürgerfreundlicher zu gestalten. Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit, behördliche Schriftstücke des Magistrates der Stadt Steyr elektronisch per E-Mail oder in „Mein Postkorb“ zugestellt zu bekommen.

Grundsätzlich können Gemeindevorschreibungen nicht per E-Mail zugestellt werden, wenn bereits eine Zustellung in „Mein Postkorb“ aktiviert worden ist. 

Eine elektronische Zustellung in „Mein Postkorb“ ist gesetzlich in den §§ 35, 36, 37, 37a und 37b des Zustellgesetzes geregelt.

1. Zustellung per E-Mail

Für eine Zustellung per E-Mail ist, aufgrund der Datenschutzbestimmungen, die schriftliche Einwilligungdes/der Eigentümers/-in notwendig. Sollten Sie sich dafür entscheiden und Ihre Vorteile nutzen, ersuchen wir Sie, das Formular unterhalb vollständig auszufüllen und mit Ihrer ID, Austria, Handysignatur oder Bürgerkarte zu signieren. Alternativ können Sie das Formular ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail (steuern@steyr.gv.at) oder postalisch retournieren.

Anmeldung zur elektronischen Zustellung per E-Mail

Was sind Ihre Vorteile?

  • Reduktion der täglichen Papierflut – DER UMWELT ZULIEBE
  • einfache, unkomplizierte Anwendung
  • schnellere Information
  • ortsunabhängiger Zugriff
  • Möglichkeit einer digitalen Archivierung

Wenn Sie die elektronischen Zustellung in „Mein Postkorb“ gemäß Punkt 2 bereits aktiviert haben, kann eine Zustellung per E-Mail nicht erfolgen – die Zustellung erfolgt somit ausnahmslos in „Mein Postkorb“.  Eine Abmeldung von der elektronischen Zustellung in „Mein Postkorb“ ist über die Funktion „Registrierung löschen" in den Einstellungen von „Mein Postkorb" möglich. Nach einer Abmeldung kann eine Zustellung der Gemeindevorschreibungen per E-Mail erfolgen.

2. Zustellung in "Mein Postkorb"

Für eine elektronische Zustellung in „Mein Postkorb“ müssen Sie in Ihrem Portal (Handy-App Digitales Amt, oesterreich.gv.at, USP …) einer elektronischen Zustellung in „Mein Postkorb“ zustimmen. Eine Aktivierung oder Deaktivierung von „Mein Postkorb“ ist durch das Magistrat der Stadt Steyr nicht möglich, da diese Angelegenheit nur durch den/die Bürger/-in auf dem jeweiligen Portal des Bundes erledigt werden kann. 

Links zum Bundesministerium für Finanzen (BMF) betreffend der elektronischen Zustellung:

Kontakt und Hilfe zu „Mein Postkorb“:

Hinweise zu „Mein Postkorb“:  

  • Für eine elektronische Zustellung von RSb-Briefen ist eine Aktivierung der Zustellungsfunktion in „Mein Postkorb“ in dem von Ihnen verwendeten Zustellportal notwendig
  • Bitte beachten Sie, dass nach erfolgter Anmeldung bzw. nach Aktivierung von „Mein Postkorb“ nicht nur Zustellungen vom Magistrat der Stadt Steyr, sondern sämtliche Zustellungen österreichischer Behörden (Krankenkassen, Bezirkshauptmannschaften, Gerichte, Städte/Gemeinden, … ausgenommen Zustellungen aus Finanz Online) elektronisch erfolgen.
  • Zur Anmeldung ist eine elektronische Signatur notwendig.
  • Unternehmen sind seit 1.1.2020 gemäß § 1b E-Government-Gesetz verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen. Davon ausgenommen sind jene Unternehmen, die wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind. Wenn Ihr Unternehmen davon ausgenommen ist, erhalten Sie natürlich Ihre Vorschreibungen weiterhin auf gewohntem Wege per E-Mail (falls beantragt) oder per Postweg.

Formulare

Weitere Informationen

Zuständig