Flächenwidmungsplan

Uebersicht_FWP3So wie alle anderen oö Städte und Gemeinden ist auch Steyr gesetzlich verpflichtet, alle fünf Jahre den Flächenwidmungsplan zu überarbeiten. Dies wird auf Grundlage des aktuellen Stadtentwicklungskonzeptes umgesetzt.

Im wesentlichen geht es dabei unter anderem darum,

  • Bereiche von Bauland, Grünland und Verkehrsflächen auszuweisen;
  • Widmungskonflikte, beispielsweise zwischen Wohnbauten und Gewerbebetrieben zu beheben;
  • ungeordnete Entwicklungen wie etwa Zersiedelungen mit hohen Folgekosten für Kanal, Wasser etc. zu stoppen;
  • Erholungsflächen zu sichern bzw. vor Bebauung zu schützen;
  • Wasserschutzgebiete zu sichern sowie
  • dem Landschaftsschutz und Ortsbild Rechnung zu tragen.

Um diese Ziele zu erreichen, ist jede Grundfläche des Stadtgebietes mit einer Flächenwidmung versehen, die eine bestimmte Nutzung vorgibt bzw. erlaubt oder natürlich auch jede andere Nutzungsmöglichkeit ausschließt. Häufig ausgewiesene Nutzungen sind beispielsweise landwirtschaftliche Grünflächen, Bauland für Wohnbauten, Gewerbe oder Industrie, aber auch Flächen für Kinderspielplätze oder Sport, Naturschutzgebiete und denkmalgeschützte Zonen. Darüber hinaus werden im Flächenwidmungsplan auch zukünftige Straßenbauvorhaben ersichtlich gemacht.

In Summe stellt der Flächenwidmungsplan daher ein wichtiges Steuerungsinstrument im Interesse einer sowohl ökonomisch wie ökologisch sinnvollen Stadtentwicklung dar.

Zuständig

  • Froschauer Thomas, DI (Fachabteilungsleiter Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung. Baudirektor Stellvertreter)
  • Arthofer Kurt (FA für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung)
  • Sticht Birgit (FA für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung)