Finanz-, Rechts- und Wirtschaftsausschuss

Vorberatung von Anträgen und Abgabe von Gutachten insbesonders in nachstehenden Angelegenheiten:

Rechnungsabschluss, Voranschlag, Nachtragsvoranschlag, mittelfristige Finanzplanung, gemeindeeigene Steuern, Gebühren und Tarife; die Beteiligung an erwerbswirtschaftlichen Unternehmungen sowie die Aufgabe einer solchen Beteiligung; der Beitritt zu einem Gemeindeverband oder einer Genossenschaft oder Gesellschaft und der Austritt aus ihnen; die Abgabe von Empfehlungen im Bereich wirtschaftspolitischer Planungen und Maßnahmen; Wirtschaftsförderungsanträge an den Gemeinderat, die außerhalb der Wirtschaftsförderungsrichtlinien liegen, sofern dadurch keine unzumutbare Verzögerung der Förderung eintritt.

Vorsitzender

Vorsitzender-Stv.

Mitglieder

Ersatzmitglieder