Elektronische Tierkennzeichnung

Nach jahrelanger Diskussion über eine verpflichtende Kennzeichnung von Heimtieren aus Tierschutzerwägungen ist als ein erster Schritt mit 1. Jänner 2008 eine Bestimmung in das Bundestierschutzgesetz aufgenommen worden, die das Chippen und die Registrierung aller Hunde in Österreich vorschreibt. Diese Vorschrift ist Mitte 2008 in Kraft getreten.
Damit soll insbesondere verhindert werden, dass Hunde ungestraft ausgesetzt werden können. Das Aussetzen von Tieren ist als Tierquälerei einzustufen. Dieser Tatbestand kann daher in Zukunft effizienter durch die Gerichte oder die Verwaltungsbehörden bestraft werden.

Durch diese Kennzeichnung können aber auch entlaufene oder verletzte Hunde rascher wieder Tierhaltern zugeordnet bzw. zurückgebracht werden.

Verpflichtende Kennzeichnung von Hunden
Das österreichische Tierschutzgesetz schreibt die verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von im Bundesgebiet gehaltenen Hunden mit einem zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Mikrochip vor. Seit 01. Jänner 2010 müssen alle Hunde in Österreich gekennzeichnet und registriert sein.

  • Die Kosten für die Kennzeichnung sind vom jeweiligen Tierhalter zu tragen.
  • Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten zu kennzeichnen, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe.

Die Heimtierdatenbank - Registrierungsmöglichkeiten
Grundsätzlich existieren vier Möglichkeiten, um einen Hund in der Heimtierdatenbank zu melden:

  • Die Halterin/Der Halter selbst führt die Meldung online durch: dazu benötigt man eine aktivierte Bürgerkarte (per E-Card oder Handy) und eine gültige E-Mail-Adresse. Bei Verwendung der E-Card wird ein Kartenlesegerät benötigt. Der Einstieg erfolgt über http://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at. Diese Meldung ist kostenlos und Sie haben die Möglichkeit, jegliche Änderungen Ihrer Daten selbst vorzunehmen.
  • Die Tierärztin/Der Tierarzt, die/der die Kennzeichnung vorgenommen hat, kann im Auftrag der Halterin/des Halters auch die Meldung vornehmen. Dies erfolgt über eine der privaten Datenbanken. Diese Variante ist kostenpflichtig.
  • Die Halterin/Der Halter kann die Daten an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde melden, die dann die Registrierung vornimmt. Die Bezirksverwaltungsbehörden können dafür Gebühren einheben. Es kann sich auch lohnen, bei ihrer Gemeinde nachzufragen, denn viele Gemeinden haben ebenfalls einen Zugang zur Heimtierdatenbank erhalten. 
  • Des Weiteren kann die Meldung über sonstige Meldestellen erfolgen – dies kann unter Umständen auch ein Tierheim sein, welches seine Hunde bei der Aufnahme und Abgabe selbst meldet oder eine andere private Datenbank, die auch eine § 24a Meldung gemäß Tierschutzgesetz durchführt.

Bei einer Registrierung oder einem Besitzwechsel erhalten Sie eine Registrierungsnummer. Diese Registrierungsnummer ist die Bestätigung für eine erfolgreiche Meldung. Bestehen Sie auf die Bekanntgabe der Registrierungsnummer bei der gewählten Meldestelle!

Was ist ein Mikrochip?
Dem Hund vom Tierarzt eingepflanzt wird ein so genannter Transponder. Dieser ist reiskorngroß und besteht aus dem Mikrochip und einer Antenne – alles umhüllt von einem gewebeverträglichen Glaskörper. Die Kennzeichnungsnummer ist auf dem Mikrochip gespeichert. Die Daten werden nur dann ausgestrahlt, wenn der Transponder von einem Lesegerät aktiviert wird. Ansonsten sendet der Transponder keine Strahlung aus. Das Lesegerät muss bis auf wenige Zentimeter an den Mikrochip herangeführt werden – über weitere Distanzen ist ein Ablesen nicht möglich.
Das Einpflanzen des Transponders ist für den Hund nicht schmerzhafter als eine Impfung. Über eine Kanüle wird der Transponder auf der linken Halsseite hinter den Ohren unter die Haut gesetzt. Für den Hund stellt der Transponder keine Gefahr dar. In seltenen Fällen kann dieser zwar unter der Haut des Tieres wandern. Dabei bleibt der Transponder aber im Gewebe direkt unter der Haut. Dieses Wandern stellt somit eher ein Problem für die Behörden dar, die den Chip ablesen wollen, als für den Hund.

Was bringt die Kennzeichnung mit einem Mikrochip?

  • Durch die Kennzeichnungsnummer des Mikrochips kann auf alle wichtigen Daten des Hundes und des Halters zugegriffen werden. Bisher war eine Identifizierung des geliebten Vierbeiners mittels Hundemarke, einer möglichen auffälligen Besonderheit oder einer eventuellen Tätowierung eher mühsam.
  • Der Chip ist fälschungs- und manipulationssicher.
  • Die Daten werden in einer österreichweiten behördlichen Datenbank gespeichert.
  • Die Registrierung des Hundes nur bei privaten Datenbanken im Internet erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben!
  • Der Chip dient außerdem als Eigentum- sowie Abstammungsnachweis und sichert zudem die züchterische Glaubwürdigkeit.
  • Der Chip hat im grenzüberschreitenden Reiseverkehr internationale Gültigkeit.
  • So soll gewährleistet werden, dass Tierhalter von entführten, entlaufenen oder ausgesetzten Hunden innerhalb kürzester Zeit festgestellt werden können.

Welche Daten des Tierhalters sind in der Datenbank gespeichert?

  • Name
  • Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises
  • Zustelladresse
  • Kontaktdaten wie Telefonnummer etc.
  • Geburtsdatum
  • Datum der Aufnahme der Haltung
  • Datum der Abgabe und Angabe des neuen Halters (Name und Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises) oder des Todes des Hundes.

Welche Daten des Hundes werden in der Datenbank gespeichert?

  • Rasse
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum (zumindest Jahr)
  • Kennzeichnungsnummer (Mikrochipnummer)
  • Angabe von Eingriffen an Körperteilen des Tieres (Kupieren des Schwanzes, der Ohren etc.), die nur aus medizinischen Gründen erlaubt sind, unter Angabe des Grundes und des durchführenden Tierarztes
  • Geburtsland

Nicht verpflichtend (aber vorgesehen) sind

  • Nummer eines allfällig vorhandenen Heimtierausweises
  • Datum der letzten Tollwutimpfung unter Angabe des Impfstoffes falls vorhanden.

Ein Ersatz für die Hundemarke ist der Chip bisher nicht. Die Entrichtung der Hundeabgabe ist weiterhin notwendig.

Zuständig