Denkmalschutz

Jede Veränderung eines denkmalgeschützten Gebäudes bzw. Objektes bedarf der Bewilligung des Bundesdenkmalamtes. Die Koordination mit dem Bundesdenkmalamt erfolgt durch die Fachabteilung für Altstadterhaltung, Denkmalpflege und Stadterneuerung. Sämtliche Fragen, den Denkmalschutz sowie geplante Veränderungen bzw. Sanierungen und Restaurierungen betreffend, sind an die Fachabteilung für Altstadterhaltung, Denkmalpflege und Stadterneuerung zu richten.

Werden durch die geplanten Veränderungen an denkmalgeschützten Gebäuden gewerbe-, wasser- und/oder baurechtlich bewilligungs- oder anzeigepflichtige Maßnahmen gesetzt, ist zudem die Fachabteilung für Bau-, Wasser- und Anlagenrecht zu kontaktieren.

Zuständig