Campingplatzgesetz

Öffentliche Campingplätze werden durch die FA für Bau-, Anlagen- und Wasserrecht, Dienststelle anlagen- und Wasserrecht bewilligt und überprüft. Zur Genehmigung oder Abänderung einer Campingplatzanlage sind formlose Ansuchen zu stellen. Eine Betriebsbeschreibung sowie ein Grundrissplan des Campingplatzes sowie Baupläne der baulichen Anlagen in 3-facher Ausfertigung der Behörde vorzulegen.

Zuständig