Bewohnerparkkarte

Personen, die in einem nachstehend angeführten Straßenzug mit Hauptwohnsitz gemeldet sind können eine Bewohnerparkkarte beantragen. Mit dieser Bewohnerparkkarte erhalten sie die Berechtigung, ihr Fahrzeug in den umliegenden Kurzparkzonen über die erlaubte Parkdauer hinaus abzustellen. Voraussetzung für die Erlangung einer Bewohnerparkkarte ist, dass sie Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrwagens sind, oder nachweisen können, dass ihnen ein arbeitgebereigener Kraftwagen zur Privatnutzung überlassen wird. Die Bewilligung wird höchstens auf die Dauer von zwei Jahren erteilt.

Formulare


Zuständig: