Bauausschuss

Vorberatung von Anträgen und Abgabe von Empfehlungen insbesonders in nachstehenden Angelegenheiten:

Information über Bauprojekte und Vorberatung von Bauvorhaben nach den Bestimmungen der Bauordnung sowie des Raumordnungsgesetzes im gesamten Stadtgebiet, soweit diese im öffentlichen Interesse gelegen und von besonderer Bedeutung sind; Information über sonstige öffentliche städtische Bauvorhaben von besonderer Bedeutung; Anträge auf Erstellung, Abänderung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes, nicht jedoch eines Flächenwidmungsplanes, welcher dem Ausschuss für Angelegenheiten der Stadt- und Wirtschaftsentwicklung vorbehalten bleibt; Information über Altstadterhaltung und Denkmalschutzmaßnahmen; Zuteilung von Bauvorhaben an den Gestaltungsbeirat der Stadt Steyr zur Begutachtung.

Vorsitzender

Vorsitzender-Stv.

Mitglieder

Ersatzmitglieder