Bäderhygienegesetz

Durch die Bezirksverwaltungsbehörde werden Genehmigungen nach dem Bäderhygienegesetz durchgeführt. Das heißt, dass alle nicht gewerblich genutzten, jedoch öffentlich zugänglichen Sauna- und Badeanlagen nach diesen Vorschriften zu genehmigen sind.

Gewerbliche Anlagen werden nach dem gewerbebehördlichen Betriebsanlagenrecht abgewickelt.

Zuständig