Arbeitnehmerschutz

Grundsätzlich wird der Arbeitnehmerschutz vom Arbeitsinspektorat für den 9. Aufsichtsbezirk in Linz wahrgenommen.

Verwaltungsstrafverfahren zum ASchG werden von der FA für Verkehr und öffentliche Sicherheit durchgeführt.

Arbeitnehmerschutzrechtliche Bestimmungen werden im Zuge der Betriebsanlagengenehmigungsverfahren abgewickelt. Ansonsten bei nicht gewerblichen Anlagen ist die Bezirksverwaltungsbehörde Genehmigungsorgan.

Arbeitsstättenbehördliche Bewilligungen werden durch die Bezirksverwaltungsbehörde unter Anhörung des zuständigen Arbeitsinspektorates durchgeführt. Benötigt werden hiezu all jene Unterlagen, welche auch im Zuge eines Betriebsanlagengenehmigungsverfahrens vorzulegen sind.

Fachinformationen beim Arbeitsinspektorat für den 9. Aufsichtsbezirk, Pillweinstraße 23, 4020 Linz, Tel. 0732-603880-DW, Fax: 0732-603890

 

Zuständig