Arbeiten auf oder neben der Straße

Containeraufstellung, Grabarbeiten, Materiallagerung, Baustelleneinrichtung usw.

Wird durch Arbeiten auf oder neben der Straße der Straßenverkehr beeinträchtigt, so ist hiefür unbeschadet sonstiger Rechtsvorschriften eine Bewilligung erforderlich.

Diese Bewilligung ist auf Antrag des Bauführers zu erteilen, wenn die Beeinträchtigung nicht wesentlich ist oder wenn es möglich ist, durch Vorschreibung von Auflagen die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs sicherzustellen.

Die Kontaktaufnahme mit den am Antragsformular umseitig angeführten Leitungsträgern und Dienststellen ist entweder durch einen Sichtvermerk oder in anderer geeigneter Form nachzuweisen.

Die Stellungnahme des Straßenerhalters wird amtswegig angefordert.

Jedenfalls erforderlich ist aber, dass Sie rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten den Kontakt mit dem Magistrat Steyr, Fr. Renate Aigner Tel.: 07252/575-491, herstellen, um die weitere Vorgangsweise zu vereinbaren.

Gebühren:
Ansuchen: 14,30 Euro Stempelgebühr
Bescheiderlassung: 35,80 Euro Verwaltungsabgabe

Zuständig